Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2020
Termine
16.03.2020
Sonstiges
30.07.2019
Termine
02.07.2019
Eröffnungen
17.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.04.2008
Neueintragungen